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Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen (Reisevermittler-AGB)
Für die Vermittlung von Reisen durch Larion Tours gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Larion Tours. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Hotel, Reiseveranstalter etc.) ist Larion Tours ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Larion Tours. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Preise, Waren oder Dienstleistungen besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Kunde vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.
I. Abschluss des Vermittlungsvertrages
1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs bietet der Kunde Larion Tours den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden. Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde Larion Tours ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot mitaufgeführten Teilnehmer sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2. Larion Tours behält sich die Annahme des Angebots vor. Wenn Larion Tours oder der Leistungsträger gegenüber dem Kunden schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungsträger bzw. Larion Tours ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
II. Bezahlung/Reiseunterlagen
1. Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.
2. Die Zahlung kann nur per Überweisung, Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung erfolgen.
3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Larion Tours die angemeldeten Reisen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen unter III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Larion Tours erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen, Mietvoucher, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von Larion Tours. Werden die Dokumente von Larion Tours an den Kunden versendet, so trägt der Kunde die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn Larion Tours die Kosten der Versendung selbst trägt.
5. Larion Tours behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 Euro zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Larion Tours. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Preise, Waren oder Dienstleistungen besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Kunde vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.
III. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und von dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Larion Tours ist berechtigt, dem Kunden alle Larion Tours bei dem Rücktritt von anderer Seite geltend gemachten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25,00 Euro pro Person in Rechnung zu stellen. Stornierung bis 42 Tage vor dem Tag des Reisebeginns: der Kunde hat 30% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Stornierung von 42 bis 28 Tage vor dem Tag des Reisebeginns: der Kunde hat 60% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Stornierung innerhalb von 28 Tagen vor dem Tag des Reisebeginns: der Kunde hat 90% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Stornierung am Tag des Reisebeginns oder danach: der Kunde hat 100% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu führen, das ein Schaden entweder gar nicht oder in geringer Höhe entstanden ist (§309 Ziff. 5b BGB).
Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
2. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Larion Tours behält sich vor, dem Kunden alle Larion Tours bei der Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25,00 Euro pro Person in Rechnung zu stellen.
3. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
IV. Leistungs- und Preisänderung
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Larion Tours oder dem Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für Larion Tours grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Larion Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
3. Larion Tours behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben - z.B. Mehrwertsteuererhöhung - in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Larion Tours informiert den Reisenden in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.
4. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden, kann der Reisende ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Larion Tours in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung gegenüber Larion Tours geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
V. Haftung von " Larion Tours "
1. Grundsätzlich ist Larion Tours ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet Larion Tours nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.
2. Da Larion Tours als Reisevermittler auftritt, ist Larion Tours bei den einzelnen Angaben zu den Reisen auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Larion Tours hat keine Möglichkeit, alle diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Larion Tours gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
3. Larion Tours haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Larion Tours haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Larion Tours im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Larion Tours bleibt hiervon unberührt. Larion Tours haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.
VI. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Jeder Kunde/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
2. Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen wird angenommen, dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wendet sich der Kunde selbstständig direkt an die für ihn zuständige Botschaft oder das Konsulat. Da Larion Tours hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Leistungsträger oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen sich jederzeit ändern können, gibt Larion Tours keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Larion Tours ist insoweit ausgeschlossen.
2. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten sowohl für vorstehenden 1. und 2. Teil der AGBs.
1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
2. Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Larion Tours jederzeit berechtigt, den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Website und/oder Services auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.
3. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Larion Tours im Hinblick auf diese Website dar und er ersetzt alle sich hierauf beziehenden vorhergehenden oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen Ihnen und Larion Tours.
4. Der Kunde/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden/ Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
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